Impressum

DIE DADAT BANK

DADAT ist eine Marke der Schelhammer Capital Bank AG (im Folgenden auch als „Bank“ bezeichnet).

Kontaktadresse und Kommunikation DADAT
Franz-Josef-Straße 22
5020 Salzburg
Servicehotline: +43 (0) 50 - 33 66 99
Telefon: +43 (0) 662 877766
Fax: +43 (0) 662 877766 6105
E-Mail: office@dad.at

Bankleitzahl: 19190
BIC: BSSWATWW

RECHTSTRÄGER UND MEDIENINHABER (§ 25 MEDIENG)

Schelhammer Capital Bank AG
Aktiengesellschaft mit Sitz in Wien,
registriert im Firmenbuch des Handelsgerichtes Wien unter FN 58248i
UID-Nr.: ATU 15359403
Bankleitzahl: 19190
SWIFT/BIC: BSSWATWW
GIIN: 1I9RY6.00005.ME.040
LEI (Legal Entity Identifier): 52990010T57RAF234Z30
Geschäftsanschrift: A-1010 Wien, Goldschmiedgasse 3-5
Datenschutzbeauftragter: Rainer Cheng, LL.M. datenschutz@grawe-bankengruppe.at

VORSTANDSMITGLIEDER

Christian Jauk, MBA. MAS
Mag. Constantin Veyder-Malberg
Ernst Huber, MBA
Mag. Gerd Stöcklmair

AUFSICHTSRATSVORSITZENDER

Mag. Dr. Othmar Ederer

MITGLIEDSCHAFTEN

Wirtschaftskammer Österreich Bundessparte Bank und Versicherung
1045 Wien, Wiedner Hauptstraße 63
Verband österreichischer Banken & Bankiers
1010 Wien, Börsegasse 11
Einlagensicherung der AUSTRIA Gesellschaft m.b.H.
1010 Wien, Wipplingerstraße 34/4
Gemeinsame Schlichtungsstelle der Österreichischen Kreditwirtschaft
1045 Wien, Wiedner Hauptstraße 63

AUFSICHTSBEHÖRDE

Finanzmarktaufsicht (FMA)
1090 Wien, Otto-Wagner-Platz 5

OFFENLEGUNG GEM. § 25 MEDIENG

Medieninhaberin ist die Bank.
Erklärung über die grundlegende Richtung:

DIE WICHTIGSTEN GESETZLICHEN GRUNDLAGEN

  • Bundesgesetz über das Bankwesen (Bankwesengesetz - BWG), BGBl.Nr. 532/1993 i.d.j.g.F.
  • Bundesgesetz vom 22. Oktober 1969 über die Verwahrung und Anschaffung von Wertpapieren (Depotgesetz) BGBl. Nr. 424/1969 i.d.j.g.F.
  • Bundesgesetz über den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen an Verbraucher (Fern-Finanzdienstleistungs-Gesetz - FernFinG) BGBl I 2004/62
  • Bundesgesetz über die Beaufsichtigung von Wertpapierdienstleistungen (Wertpapieraufsichtsgesetz WAG 2018), BGBl. Nr. 107/2017 i.d.j.g.F.
  • Bundesgesetz über die Erbringung von Zahlungsdiensten (Zahlungsdienstegesetz 2018 – ZaDiG), BGBl. I Nr. 17/2018 i.d.j.g.F.
  • Bundesgesetz über Verbraucherkreditverträge und andere Formen der Kreditierung zu Gunsten von Verbrauchern (Verbraucherkreditgesetz – VKrG) StF: BGBl. I Nr. 28/2010 i.d.j.g.F.
  • Bundesgesetz über die Vergleichbarkeit von Entgelten für Verbraucherzahlungskonten, den Wechsel von Verbraucherzahlungskonten und den Zugang zu Verbraucherzahlungskonten mit grundlegenden Funktionen (Verbraucherzahlungskontogesetz – VZKG) StF: BGBl. I Nr. 35/2016 i.d.j.g.F.

Service- & Orderhotline:
050 - 33 66 99

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Öffnungszeiten
Mo - Fr 8:00 - 17:00 Uhr

Sperrhotline Debit Mastercard 24h
+43 1 204 8800

Sperrhotline Visa Kreditkarte 24h
+43 1 711 11 770

Ich dadat gerne

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Hinweis: Diese Information ist eine Marketingmitteilung, welche von der DADAT ausschließlich zu Informationszwecken erstellt wurde. Sie wurde nicht unter Einhaltung der Rechtsvorschriften zur Förderung der Unabhängigkeit von Finanzanalysen erstellt und unterliegt nicht dem Verbot des Handelns im Anschluss an die Verbreitung von Finanzanalysen. Dieses Dokument stellt keine Finanzanalyse, keine Anlageempfehlung und keine Anlageberatung dar. Sie erhalten weder ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages über eine Wertpapierdienstleistung oder eine Nebendienstleistung, noch eine Aufforderung, ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages über eine Wertpapierdienstleistung oder eine Nebendienstleistung abzugeben. Sofern sich diese Mitteilung auf nach den kapitalmarktrechtlichen Vorschriften prospektpflichtiger Produkte bezieht, ersetzen die Informationen keinesfalls den Prospekt, welcher über den jeweiligen Emittenten veröffentlicht wird. Jede Kapitalveranlagung ist mit einem Risiko verbunden. Unter Umständen kann es zu einem Totalverlust des eingesetzten Kapitals kommen. Da nicht jedes Geschäft für jeden Anleger geeignet ist, sollten Anleger vor Abschluss eigene Berater konsultieren (insbesondere Rechts- und Steuerberater). Performanceergebnisse der Vergangenheit lassen keine Rückschlüsse auf die künftige Entwicklung zu.